Werter Herr Sklavenhalter,
So könnte man sich den Einstieg in die Versklavung vorstellen.
Ich denke, wenn ich darf, das die Versklavung schon im eigenen Heim beginnen sollte. Der Ablauf könnte sich wie folgt zutragen: - Unverhoffter Besuch des Sklavenhalters (-jägers) beim Sklavenanwärter (zu versklavendes Opfer), erniedrigende Ganzkörperrasur, andere körperliche Eingriffe, die für den Transport als notwendig erachtet werden (Katheter, Plug oder Dildo usw.), einkleiden in eine Transportkleidung, knebeln, Augen verbinden, Ohren verstopfen, ev. komplette Kopfmaske und anlegen des vollen Satzes Eisenfesseln und Ketten als Transportfixierung, vielleicht zusätzliche Eingabe von Mitteln zur ruhigstellug des Sklaven während des Transportes und Einbringung in den Kerker (bzw. das neue Heim des Sklaven). - Aus dem Sklavenhaushalt werden nur Bekleidung (auch Fetisch) und Utensilien zum Fixieren sowie Quälen des Sklaven genommen. - Der Rest des Haushaltes wird meistbietend verkauft, der Meister kann sich natürlich Stücke aneignen, die ihm gefallen. - Der Sklave wird, nach dem Transport in seine neue unbekannte Heimat, erst ein mal in ein Kellerloch oä. gesteckt. - dort wird dem Sklaven eröffnet, das ihm der Prozess gemacht wird (ein fiktiver, was der Sklave aber nicht wissen darf) und er muss erst mal einige Zeit im Loch schmachten. - Der Sklave darf während des Prozesses wieder nichts sehen (seine Richter, z.B..) und nichts sagen, außer ihm wird der Knebel zum antworten entnommen und nichts hören, außer er wird befragt. - Die Fragen werden so gestellt, dass der Sklave erst ein mal alles verneinen muss und er durch die peinliche Befragung gezwungen wird, zu gestehen. - Es wird zu jedem Torturgrad entsprechend andere Bekleidung heraus gegeben und in den Pausen, so wie im Kerker trägt der Sklave immer volle Eisenfesselmontur und Kleidung nach belieben des Meisters. - nach einer gewissen Prozessdauer, wird das Urteil verlesen, welches natürlich mit der Todesstrafe (Erhängen oder Tod durch die Garotte) enden muss. - Zwischen Urteilsverkündung und der Urteilsvollstreckung soll wieder eine ungewisse (quälende) Zeit verstreichen. - Während der Urteilsvollstreckung, der Sklave hängt entweder schon oder hat die Garotte schon zum würgen eng am Hals, wird das Urteil des Sklaven unverhofft ausgesetzt. Der Sklave wird seinem Meister sehr dankbar sein, das er sein Leben verschont hat und alles in einem Sklavenvertrag unterschreiben. Der Sklave ist dann auch in der besten Verfassung, um mit der Ausbildung und Erziehung zu beginnen. - Wenn es dann doch mal zu ernsten Problemen kommen sollte, brauch man dem Sklaven nur unter die Nase zu reiben, dass das Urteil ja nur ausgesetzt wurde und jeder Zeit vollzogen werden kann.
ich stehe zu Verfügung und so sehe dann mein angedeutetes Ende aus nun hab ich ein passendes Gewand
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